Worum geht's?
Liebe Freund*innen einer besseren Pflege in Bremens Krankenhäusern,
in Bremens Krankenhäusern fehlen laut der Gewerkschaft ver.di ca. 1.600 Stellen. Daraus ergibt sich was fast alle kennen dürften: überlastete Pflegekräfte, überfüllte Notaufnahmen, zu wenig Zeit für die Versorgung von Patient*innen.
Der Grund: Seit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf Fallpauschalen 2003 wurden überall Stellen abgebaut. Ziel dieses Stellenabbaus sind geringere Personalkosten, somit ausgeglichene Betriebsergebnisse bei öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern bzw. hohe Renditen bei privaten Klinikträgern. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Länder ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung zur Finanzierung benötigter Krankenhausinfrastruktur wie etwa Gebäuden und technischen Geräten, nur in unzureichendem Maß nachkommen.
Um das Wohl und die Sicherheit von Patient*innen zu gewährleisten und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen im Krankenhaus zu verbessern, haben wir daher das Bremer Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal gestartet.
Konkret fordern wir in unserem Gesetzentwurf folgendes:
Mehr Personal durch feste Personal-Patient*innen-Schlüssel
- Für Intensivstationen werden abhängig vom Pflegebedarf Pflege-Patient*innen-Schlüssel zwischen 1:1 und 1:3 festgelegt.
- Für alle anderen Stationen wird der Personalbedarf auf Grundlage eines Bewerten-Bemessungs-Systems (PPR) ermittelt.
- Weitere detaillierte Vorgaben gelten für Kreißsaal, Neonatologie, OP, Anästhesie, Diagnostik, Dialyse und Geriatrie. Diese orientieren sich an den Empfehlungen der Fachgesellschaften.
Verbindlichkeit
- Die Krankenhäuser werden verpflichtet, den Personalbedarf jährlich zu ermitteln und die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz über ihre Planungen in Kenntnis zu setzen.
- Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz berichtet dem Planungsauschuss über die (Nicht-)Einhaltung von Personalvorgaben. Ihr Bericht wird veröffentlicht.
- Werden die Vorgaben nicht eingehalten, muss das Krankenhaus erläutern, wie es die Einhaltung der Vorgaben zukünftig erreichen will.
Was sie tun können
Selbst Sammler*in werden
- Im eigenen Bekanntenkreis und in der Familie
- Am Arbeitsplatz
- In den Kliniken und Artzpraxen
- In den Kitas und Vereinen
- Sammeln Sie Unterschriften und werden Sie Sammler*in
- Unterschriftenlisten erhalten Sie auf Anfrage an info@volksbegehren-krankenhauspersonal-bremen.de, an der Pforte im Gewerkschaftshaus am Bahnhof (Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 8-18 Uhr, Freitag 8-12 Uhr) oder bei unseren regelmäßigen Treffen.
- Volle Unterschriftenlisten geben Sie entweder im Gewerkschaftshaus am Bahnhof ab (ebenfalls an der Pforte) oder senden sie bitte zurück an:
Jörn Bracker
ver.di Bremen-Nordniedersachsen
Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
- Nehmen Sie an unseren regelmäßigen Treffen teil und bringen Sie sich aktiv ein.
Finanziell unterstützen
Ein Volksbegehren kostet Geld. Die Erstellung von Infomaterial, rechtliche Beratung und Druck gibt es leider nicht umsonst.
Daher freuen wir uns über jeden noch so kleinen Beitrag auf unserem Konto.
Kontoinhaber: Peter Erlanson
IBAN: DE34 2905 0101 0082 4012 17
Verwendungszweck: VB Krankenhaus
Wir bitten darum ausschließlich den exakten o.g. Verwendungszweck zu verwenden. Danke.
Aktionen
Wo bekomme ich Unterschriftenlisten?
Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein, um immer auf dem laufenden zu bleiben:
Der Newsletter informiert über unsere regelmäßigen Tätigkeiten und verbreitet Stellungnahmen zum Volksentscheid. Der Versand des Newsletters erfolgt durch ein Plugin „The Newsletter Plugin“ durch diese Webseite. Sollten Sie keine Willkommensmail innerhalb einer Stunde erhalten, schauen Sie bitte in Ihrem Spamordner nach. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Der Newsletter wird ca. zwei mal im Monat verschickt. Zur Erfolgsmessung wird ein Statistikmodul eingesetzt bei dem gemessen wird wie häufig eine Email gelesen oder ein Link geöffnet wird. Mehr Informationen finden sich in unseren Datenschutzerklärung.
Stand des Volksbegehrens
Am 23. Oktober 2018 startete das Volksbegehren mit einem Pressegespräch im Bremer DGB-Haus. Dort wurden der Gesetzesentwurf und die Eckpunkte des Volksbegehrens vorgestellt. Unser Ziel war es in der ersten Stufe 10.000 Unterschriften zu sammeln. Benötigt werden lediglich 5.000 Unterschriften.
Nach der heutigen Auszählung steht ein vorläufiges Ergebnis fest:
MEHR ALS 11.000 MENSCHEN HABEN UNTERSCHRIEBEN!
Und es kommen immer noch Unterschriften dazu…
Dieses tolle Ergebnis haben wir durch die Unterstützung einer Vielzahl von Organisationen und Einzelpersonen erreichen können. Vielen Dank dafür!
Auf ein endgültiges Ergebnis, wieviele gültige Unterschriften zusammen gekommen sind, hoffen wir Anfang 2019. Bis dahin prüft die Zentrale Meldestelle die abgegebenen Unterschriften auf ihre Gültigkeit.
Im neuen Jahr wird es dann auch um die Vorbereitung der zweiten Phase gehen. Dafür brauchen wir weiterhin tatkräftige Unterstützung. Wenn auch Sie aktiv werden wollen, so schreiben Sie uns an info@volksbegehren-krankenhauspersonal-bremen.de.
Die erste Hürde ist genommen – machen wir zusammen weiter Druck für bessere Pflege und mehr Personal im Krankenhaus!
Häufig gestellte Fragen
Wer ist Träger des Volksbegehrens und wer finanziert die Kampagne?
Das Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus Bremen, die Gewerkschaft ver.di, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) und DieLINKE haben das Volksbegehren ins Leben gerufen.
Unterstützt werden die Initiatorinnen von Krankenhausbeschäftigten, Gewerkschaftsvertreter*innen und politisch Interessierten sowie von diversen anderen Organisationen. Eine aktuelle Liste der Unterstützer*innen finden Sie hier.
Finanziert wird das Volksbegehren durch Spendengelder von unterstützenden Organisationen aber auch Privatpersonen.
Wer darf unterschreiben?
Alle Unterzeichner*innen müssen stimmberechtigt sein. Das heißt konkret:
- Mindestalter 16 Jahre
- deutsche Staatsbürgerschaft
- seit mindestens drei Monaten Erstwohnsitz in Bremen
Jede Person darf nur einmal unterschreiben. Die Unterschriftenlisten dürfen nicht kopiert werden!
Bis wann sollen die Unterschriften eingeschickt werden? Wie lange wird gesammelt?
Der Zulassungsantrag zum Volksbegehren, für den wir derzeit sammeln, hat keine Frist.
Unser politisches Ziel ist es, Ende des Jahres 10.000 Unterschriften einzureichen. So können wir die zweite Stufe des Volksbegehrens schon im Bürgerschaftswahlkampf starten, um den Druck auf die gesundheitspolitisch Verantwortlichen weiter aufrecht zu erhalten.
Daher schicken Sie uns Ihre ausgefüllten Unterschriftenlisten bis einschließlich 16. Dezember zu. Das ist auch wichtig, damit wir immer einen aktuellen Überblick über den Verlauf der Kampagne haben.
Wie kann ich mich beteiligen?
- Zunächst einmal können Sie natürlich selbst unterschreiben.
- Gewinnen können wir darüber hinaus nur, wenn sich überall in Bremen viele kleine, bunte Aktivenkerne organisieren und weitere Unterschriften für das Volksbegehren sammeln. Auch Sie können so einen Aktivenkern bilden. Dafür braucht es nicht viel: Wir sind alle Teil von sozialen Netzwerken, die wir für das Volksbegehren gewinnen können:
- Im Bekanntenkreis oder am Arbeitsplatz
- Wenn Sie selbst, über die Familie oder Bekannte Orte kennen, an denen Listen ausgelegt oder im besten Fall sogar beworben werden können – nutzen Sie dies! Das können der eigene Fußball- oder Yoga-Verein, die Kita, ein Lebensmittelladen, Bars und Cafés und vieles andere mehr sein.
- Die für die Sammlung notwendigen Unterschriftenlisten können Sie bei uns bestellen:
Per Email
Telefonisch: 0176- 83 61 41 19 - Die ausgefüllten Unterschriftenlisten bitte einsenden an:
Jörn Bracker
ver.di Bremen-Nordniedersachsen
Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
- Außerdem benötigen wir Geld für das Material und die Organisation unseres Volksbegehrens. Dafür sind wir dringend auf Spenden angewiesen. Selbst mit einer kleinen Spende helfen Sie unserem Volksbegehren daher ungemein. Zum Spenden bitte hier klicken!
- Nehmen Sie an unseren regelmäßigen Treffen teil und bringen Sie sich aktiv ein.
- Bei allen Fragen rund um das Volksbegehren, Presseanfragen oder wenn Sie sich beteiligen wollem, wenden Sie sich an: 0176 – 83 61 41 19 oder schreiben Sie eine Mail.
- Materialien wie einen Sammelleitfaden, Flyer oder Plakate finden Sie hier.
Was soll mit dem Volksbegehren erreicht werden?
Mit dem Volksbegehren wollen wir die Versorgungsqualität in den Bremer Krankenhäusern verbessern. Für die Qualität der Patient*innenversorgung im Krankenhaus ist die Frage der Personalausstattung entscheidend. Das „Bremer Gesetz gegen den Pflegenotstand, für mehr Personal und gute Versorgung im Krankenhaus“ legt daher eine gesetzliche Personalbemessung für Pflegende fest.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer und in unserer ausführlichen Begründung des Zulassungsantrags.
Warum ist die Situation in den Krankenhäusern so schlecht und was wäre eine gute Alternative zum DRG-System?
Bis Mitte der 1980er Jahre wurden Krankenhäuser kostendeckend finanziert. Erst seit 1985 ist es überhaupt erlaubt, mit Krankenhäusern Profite zu machen. Der Markt hielt Einzug in das Gesundheitswesen. Damit stellte sich im Management der Krankenhäuser die Profitorientierung vor das Interesse am Patient*innenwohl. Seit 2003 ist die Finanzierung auf das Fallpauschalen-System (DRG) umgestellt worden. Die Krankenhäuser erhalten heute pro Behandlungsfall eine feste Pauschale. Diese bildet allerdings nicht die tatsächlichen Kosten einer Behandlung ab, sodass die Kosten die Einnahmen oft übersteigen. Verschärft wird diese Situation durch die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten (z.B. Neubauten) durch die Länder zu der letztere eigentlich gesetzlich verpflichtet sind.
Viele Krankenhäuser geraten dadurch seit Jahren in finanzielle Schieflage und müssen die Fehleinnahmen an anderen Stellen ausgleichen. Eine Möglichkeit ist, die Fallzahlen deutlich zu erhöhen bei gleichzeitiger Verkürzung der Liegedauer. Also mehr Patient*innen in kürzerer Zeit zu behandeln. Eine weitere Möglichkeit ist, die Ausgaben deutlich zu reduzieren. Einsparmöglichkeiten gibt es hier in erster Linie beim Personal: durch Personalabbau und durch schlechtere Bezahlung – vor allem im Pflege- und Servicebereich.
Kurz gesagt führt die Profitmaximierung im Krankenhaus dazu, dass immer mehr Patient*innen in immer kürzerer Zeit von immer weniger Personal behandelt werden. Dies kann nicht im Interesse der Patient*innen und Beschäftigten im Krankenhaus sein.
Wir müssen weg von einem wettbewerbsorientierten Fallpauschalensystem. Es setzt falsche Anreize und kann am Ende tödlich für Patient*innen sein. Krankenhäuser sind Teil der Daseinsvorsorge und sollten nicht nach Gewinnen streben (müssen). Krankenhausplanung und -finanzierung müssen öffentliche Aufgaben sein. Wir brauchen eine bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung und Krankenhausplanung, in die alle Akteur*innen des Gesundheitswesens mit einbezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie sieht die Regelung der Personalstandards in dem Gesetzesentwurf genau aus? Und Warum haben Sie sich für diese Personalstandards entschieden?
Wir wollen eine Personalausstattung, die sich nicht an ökonomischen Kennzahlen, sondern am Bedarf der Patient*innen bemisst. Dabei verwenden wir das Bemessungssystem der Pflegepersonalregelung (PPR). Die PPR galt in den 1990er Jahren schon einmal gesetzlich verpflichtend und hatte sich damals als Bemessungssystem in der Praxis bewährt. Im Zuge der stärkeren Wettbewerbsorientierung im Gesundheitswesen wurde sie jedoch wieder abgeschafft, da sie einem radikalen Personalabbau in der Pflege im Wege stand. Die PPR ist ein wissenschaftlich anerkanntes Messinstrument für die stationäre Pflege und ermittelt die nötigen Fachkräfte anhand des Pflegeaufwands der Patient*innen. Auch heute noch benutzen viele Krankenhäuser die PPR zur internen Erfassung der Pflegeleistungen.
Die PPR hat durchaus auch Schwachstellen. So bildet sie beispielsweise nicht die Zeit für zwischenmenschliche Zuwendung zu den Patient*innen und Angehörigen ab. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sie im Nachhinein (retrospektiv) erfasst wird. Es kann also passieren, dass zu spät auf mehr und pflegeintensivere Patient*innen reagiert wird.
Wir haben uns trotzdem für die Pflegepersonalregelung entschieden, da sie momentan das beste praktizierte Bemessungssystem darstellt und nur einiger Erneuerungen bedarf um einige Schwachpunkte zu beheben. Mit unserem Gesetz wollen wir die Personalstandards der PPR wieder verpflichtend für alle Krankenhäuser einführen und können dabei auf die vorhandene Software in den meisten Kliniken zurückgreifen. Dies hat den Vorteil, dass unser Gesetz schnell und ohne größere Kosten umgesetzt werden kann.
Ergänzt wird die PPR durch klare Personalvorgaben auf Intensivstationen, für Kreißsaal, Neonatologie, OP, Anästhesie, Diagnostik, Dialyse und Geriatrie. Diese orientieren sich an den Empfehlungen der Fachgesellschaften.
Ist eine gesetzliche Personalbemessung bei dem aktuellen Fachkräftemangel wirklich sinnvoll?
Der Fachkräftemangel ist ein Resultat der schlechten Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Beides schreckt viele davon ab diesen Beruf zu erlernen bzw. bringt sie dazu ihn nach kurzer Zeit wieder aufzugeben. Etwa jede*jeder Fünfte überlegt, aus dem Pflegeberuf auszusteigen. Soll der Beruf wieder attraktiver und Fachkräfte im Beruf gehalten werden, braucht es eine grundlegende Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung. Geringere Arbeitsbelastung erhöht auch die Arbeitszufriedenheit. Alles zusammen genommen würde so der Pflegeberuf an Anziehungskraft gewinnen.
Zentral ist neben verbesserten Arbeitsbedingungen und Entlohnung auch eine Erhöhung der Ausbildungsquote. Viele Auszubildende brechen die Ausbildung ab, da der Druck zu hoch und die Anleitung schlecht ist. Von den ausgelernten Beschäftigten arbeiten aus demselben Grund immer mehr in Teilzeit. Hier gibt es Kapazitäten, wenn die Arbeitsbelastung sinken würde. Andere entscheiden sich für Leiharbeit/Leasin. Zum einen aufgrund der gestiegenen Belastung und zum anderen, weil das eine verlässliche Dienst- und somit Lebensplanung zulässt. Auch das könnte sich mit guten Arbeitsbedingungen ändern.
Unser Gesetz soll genau diese Verbesserungen herbeiführen helfen.
Wo sollen die Krankenhäuser das Geld für die zusätzlichen Pflegestellen hernehmen?
Das neue Pflegepersonalstärkungsgesetz sieht vor, dass jede zusätzliche Pflegestelle für die Krankenhäuser durch die Krankenkassen voll refinanziert wird. Für die Krankenhäuser ist die Einführung von Mindestpersonalstandards daher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Damit ist das lange vorgeschobene Problem des Kostendrucks eindeutig gelöst.
Es ist also höchste Zeit endlich umzusetzen was schon lange notwendig ist – gute Bedingungen in der Pflege schaffen. Zum Wohle der Patient*innen und Beschäftigten.
Warum braucht es ein Bremer Volksbegehren? Können dies nicht Bundesgesetze oder Tarifverträge regeln?
Der Pflegenotstand in den Krankenhäusern ist seit Jahren kein Geheimnis. Dennoch hat sich trotz zahlreicher Initiativen und Aktionen von Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und Berufsverbänden bisher nichts bewegt. Weder waren die Krankenhäuser bisher bereit ihrer Verantwortung für eine Sicherung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten nachzukommen und Tarifverträge für eine Mindestpersonalbemessung abzuschließen. Noch ist die Politik von ihrem lebensbedrohlichen Kurs der Vermarktlichung des Gesundheitswesens abgerückt.
Das Pflegestärkungsgesetz ist – bei aller berechtigten Kritik – seit Jahren der erste positive politische Schritt in die richtige Richtung, um den Pflegenotstand zu bekämpfen. Doch auch dieses Zugeständnis musste hart erstritten werden. Mit den vielfältigen Streiks und Aktionen in den Krankenhäusern und durch die Unterstützung seitens der Zivilbevölkerung hat das Thema mit der letzten Bundestagswahl auch öffentlich eine größere Aufmerksamkeit erlangt. Erst jetzt beginnt die Politik, sich ernsthafter mit der Problematik zu beschäftigen. Doch bisher hat sich in den Krankenhäusern noch nichts geändert. Deswegen müssen wir den öffentlichen Druck von den aktiven Beschäftigten und engagierten Bürger*innen aufrechterhalten und weiter erhöhen.
Dies kann auch durch Tarifbewegungen weiter geschehen. Tarifverträge gelten aber nur für die jeweiligen Krankenhäuser. Notwendig ist jedoch darüber hinaus eine gute Versorgung der Patient*innen in allen Krankenhäusern. Es kann nicht sein, dass es von einer gewerkschaftlich organisierten Belegschaft abhängt, ob Patient*innen gut versorgt werden. Deshalb brauchen wir auch eine gesetzliche Regelung. Darüber hinausgehende tarifliche Regelungen, die im Vergleich zum Gesetz eine Verbesserung oder Konkretisierung für bestimmte Bereiche darstellen, die das Gesetz in seiner Allgemeinheit nicht umfassen kann, sind natürlich weiterhin möglich und zu begrüßen.
Mit dem Volksbegehren können wir in Bremen die bundesgesetzliche Initiative beim Wort nehmen und durch den Druck von unten eine verbindliche Personalregelung für die Bremer Krankenhäuser festschreiben.
Werden durch das Gesetz Leistungen eingeschränkt oder sogar ganze Krankenhäuser geschlossen werden?
Personal- und Handlungsstandards sind für eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung zwingend notwendig. Krankenhäuser sollten sich nicht von diesen Qualitätsstandards „freikaufen“ können. Patient*innen sollen den Krankenhausbeschäftigten vertrauen können und müssen sich darauf verlassen, dass die Pflegestandards eingehalten werden.
Heute müssen Pflegekräfte allerdings täglich entscheiden welche Tätigkeit sie weglassen können, weil die Zeit zur Erledigung aller pflegerischen Aufgaben aufgrund von Personalmangel fehlt. Dadurch werden Patient*innen letztlich gefährdet. Eine Forderung ist bereits jetzt, dass pro Krankenhaus nur die Anzahl von Patient*innen versorgt wird, für die auch ausreichend Personal vorhanden ist. Unser Gesetzentwurf führt dazu, dass mehr Personal eingestellt werden muss. Zwischenzeitliche Anpassungen der Versorgungskapazitäten sind unter dem Gesichtspunkt der Patient*innensicherheit in Kauf zu nehmen.
Die erhöhten Personalkosten sollen die Krankenhäuser mit dem Pflegestärkungsgesetz vollständig refinanziert bekommen. Damit entsteht durch unser Volksbegehren keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Krankenhäuser. Das Volksbegehren wird also zu keiner Schließung von ganzen Krankenhäusern führen. Für alle Krankenhäuser im Land Bremen sollen die gleichen Standards für das Personal gelten. Somit gibt es keine existenzbedrohenden Wettbewerbsnachteile für einzelne.
Warum umfasst der Gesetzentwurf keine Regelungen für das ärztliche Personal?
Wir wollen gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen im gesamten Krankenhaus.
Wir konzentrieren uns im Bremer Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal bewusst auf die Pflege, weil der Personalabbau und die größten Einsparungen beim nicht-ärztlichen Personal erfolgt sind. Und das in einem solchen Maße, dass jetzt Patient*innen akut gefährdet sind. An der Stelle müssen wir die Notbremse ziehen. Hinzu kommt: Unsere Initiative kommt aus der Pflegebewegung. Hier kennen wir uns aus, knüpfen an viele politische Diskussionen und inhaltliche Vorarbeit an und haben auf der Basis uns bekannter Messinstrumente Kriterien für Personal-Patient*innen-Schlüssel vorgeschlagen.
Es ist außerdem aus verfassungsrechtlicher Sicht umstritten, ob ein Volksbegehren für alle Berufsgruppen im Krankenhaus zulässig ist und kann im schlechtesten Fall dazu führen, dass das Volksbegehren für ungültig erklärt wird. Aus politischer Sicht sagen wir aber ganz klar: Im Krankenhaus arbeiten alle Berufsgruppen zusammen und nur wenn die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten gut sind, kann auch eine gute Versorgung der Patient*innen gewährleistet werden.
Dennoch: Auch Ärzt*innen werden entlastet, wenn Pflegekräfte wieder ihre Arbeit unter weniger Druck und Stress verrichten können. Wir sind auch darüber hinaus solidarisch mit Ärzt*innen und unterstützen es, wenn sie sich ebenfalls für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen organisieren und streiten. Unser Volksbegehren hat nicht den Anspruch, alle Probleme zu lösen, sondern setzt am akutesten Problem an. Wir hoffen, dadurch weitere Berufsgruppen zu ermutigen, sich unserem Kampf anzuschließen oder selbst die Auseinandersetzung zu suchen.
Warum nur für die Krankenhäuser und nicht für die Altenpflege, ambulante Pflege oder psychiatrische Einrichtungen?
Ein Volksbegehren ist in Bremen nur zulässig, wenn es den Landeshaushalt nicht bzw. nur in geringem Maße betrifft. Außerdem darf ein Bremer Volksbegehren nur Bremische Gesetze verändern, in unserem Fall das Bremische Krankenhausgesetz. Bei den Krankenhäusern ist die Finanzierung der Personalkosten per Bundesgesetz über die Krankenkassen geregelt, nicht über das Land. Die Länder dürfen aber im Bereich der Krankenhäuser Qualitätsvorgaben machen – hierunter fallen auch Personalvorgaben.
Altenpflege und Psychiatrie haben andere, rein bundesgesetzliche Grundlagen (SGB II, Bundes- und Kommunalrecht) und keine Bremischen. Da ist ein Volksbegehren leider derzeit nicht möglich.
Wir hoffen natürlich, dass ein Erfolg in der Krankenpflege auch auf die Altenpflege und Psychiatrie ausstrahlt und dort den Mut für künftige Auseinandersetzungen weckt!
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Kontakt
Orgatelefon: 0176- 83 61 41 19
info@volksbegehren-krankenhauspersonal-bremen.de
Post und Unterschriftenlisten:
Bremer Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal
c/o Jörn Bracker
ver.di Bremen-Nordniedersachsen
Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen